Gewalttaten (wie Körperverletzungen, Sexualdelikte, Misshandlungen u. a.) können beim Opfer nicht nur zu körperlichen, sondern auch zu seelischen Verletzungen führen. Man spricht von einem „Trauma“, das eine Weiterbehandlung nötig machen kann.
Ziel ist die Unterstützung in der Verarbeitung des Erlebten und die Verhinderung langfristiger psychischer Beeinträchtigungen. Das Soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV regelt die Hilfen für Opfer von Gewalttaten.
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