Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten

Gewalttaten (wie Körperverletzungen, Sexualdelikte, Misshandlungen u. a.) können beim Opfer nicht nur zu körperlichen, sondern auch zu seelischen Verletzungen führen. Man spricht von einem „Trauma“, das eine Weiterbehandlung nötig machen kann.
Ziel ist die Unterstützung in der Verarbeitung des Erlebten und die Verhinderung langfristiger psychischer Beeinträchtigungen. Das Soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV regelt die Hilfen für Opfer von Gewalttaten.
Unser Leistungsspektrum
- Diagnostik und Beratung
- Aufklärung über Symptome und mögliche Traumafolgestörungen
- Krisenintervention, Stabilisierung, Hilfe in der Traumaverarbeitung
- Betroffene erhalten bei uns ein bis 15 Soforthilfe-Sitzungen und psychosoziale Begleitung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Wie wird der Antrag auf Leistungen für Opfer von Gewalttaten gestellt?
Ostallee 3
56112 Lahnstein
Tel. 0 26 21/ 1710
Fax 0 26 21/171 1019
info.sel@bbtgruppe.de


